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Presseinformation
IQWIG 4.11.2008
Asthma-Therapie:
Keine Belege für Zusatznutzen der Fixkombinationen
Studien liefern ähnliche Ergebnisse wie bei getrennter
Gabe der Einzelkomponenten / Abschlussbericht zu Ergänzungsauftrag
liegt vor
Nicht
alle Patienten mit Asthma bronchiale sind mit Kortikosteroiden
(ICS) ausreichend behandelt. Für sie kommt eine Kombinationstherapie
mit lang wirksamen Beta-2-Rezeptoragonisten (LABA) in Betracht.
Die beiden Substanzgruppen können getrennt, mit zwei
Inhalatoren eingenommen werden. Seit einigen Jahren gibt es
aber auch Kombinationspräparate, bei denen ein Gerät
beide Wirkstoffe in einem festen Mischungsverhältnis
abgibt. Von diesen Fixkombinationen profitieren Patienten
aber nicht stärker als von den Einzelgaben der gleichen
Wirkstoffe, wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG) jetzt festgestellt hat. Der am
4. November 2008 publizierte Abschlussbericht bestätigt
die Ergebnisse einer bereits 2007 vorgelegten Nutzenbewertung.
Das Institut hat diese erweitert und aktualisiert, weil inzwischen
eine neue Wirkstoffkombination auf den Markt gekommen war
und eine ältere Kombination eine erweiterte Zulassung
erhalten hatte.
Foster,
Inuvair und SMART-Schema in Bewertung einbezogen
Den
Nutzen für den Patienten macht das IQWiG unter anderem
daran fest, ob sich die Schwere der Asthmasymptome und die
Anzahl akuter Verschlechterungen der Erkrankung (Exazerbationen)
verringern, ob Patienten seltener ins Krankenhaus oder zum
Arzt müssen und ob eine der Therapie-Varianten weniger
unerwünschte Nebenwirkungen hat. Zu den Zielgrößen
gehören auch gesundheitsbezogene Lebensqualität,
körperliche Belastbarkeit sowie Einschränkungen
bei Aktivitäten des täglichen Lebens.
Der
vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragte und im
April 2007 abgeschlossene IQWiG-Bericht hatte lediglich die
beiden Fixkombinationen aus Budesonid und Formoterol (Handelsname:
Symbicort) und aus Fluticason und Salmeterol (Handelsnamen:
Viani und Atmadisc) mit der jeweils getrennten Inhalation
der gleichen Wirkstoffe sowie die Fixkombinationen untereinander
verglichen. Im Ergänzungsauftrag kam auch die später
zugelassene Kombination aus Beclometasondipropionat und Formoterol
(Handelsnamen: Foster, Inuvair) auf den Prüfstand.
Erstmals
bewertet wurde auch der Einsatz von Budesonid und Formoterol
(Symbicort) in der Erhaltungs- und Bedarfstherapie (Herstellerbezeichnung
SMART). Als das IQWiG im Juli 2005 mit der ersten Bewertung
begonnen hatte, war diese Kombination lediglich für die
Erhaltungstherapie zugelassen. Auch bei dem Ergänzungsauftrag
des G-BA verglichen die Wissenschaftler nicht nur fixe und
freie Kombinationen der Wirkstoffe, sondern wogen auch den
Nutzen der verschiedenen Fixkombinationen gegeneinander ab.
Fixkombinationen
sind Gabe von Einzelkomponenten nicht überlegen
Insgesamt
konnten die Wissenschaftler 16 Studien in die Bewertung einbeziehen.
Sie kommen zu der Schlussfolgerung, dass ein Zusatznutzen
einer der beiden Darreichungsformen nicht nachweisbar ist.
Werden die gleichen Inhalationssysteme verwendet, liefern
die verfügbaren Studien für die fixe und für
die freie Kombination von Budesonid/Formoterol und Fluticason/Salmeterol
in der Gesamtschau vielmehr ähnliche Ergebnisse. Für
die neue Kombination Beclometasondipropionat/Formoterol fehlen
bislang entsprechende Studien. Dies gilt für Jugendliche
und Erwachsene ebenso wie für Kinder.
Auch
was den Vergleich der Fixkombinationen untereinander betrifft,
gibt es bei Jugendlichen und Erwachsenen bislang weder Hinweise
noch Belege dafür, dass Patientinnen und Patienten von
einem Produkt mehr profitieren könnten als von einem
anderen.
Eine
Ausnahme gilt hier lediglich für Budesonid/Formoterol
in der Erhaltungs- und Bedarfstherapie (SMART, Hersteller:
AstraZeneca), d.h. in der Anwendung, für die der Hersteller
eine erweiterte Zulassung erhalten hatte. Hier gibt es Hinweise,
dass bei Erwachsenen seltener schwere akute Verschlechterungen
(Exazerbationen) auftreten als unter Salmeterol/Fluticason
(Hersteller: GlaxoSmithKline). Das Institut stellt diesen
Befund jedoch unter einen Vorbehalt, da unklar ist, ob für
die Nutzenbewertung alle bislang durchgeführten Studien
zur Verfügung standen. Denn zusätzliche, bislang
nicht verfügbare Daten, könnten auch das Ergebnis
der Bewertung infrage stellen.
Schwere
Exazerbationen sind die einzige Zielgröße, bei
der sich ein Vorteil für Budesonid/Formoterol (SMART)
andeutete. Bei allen anderen Endpunkten, etwa der Asthmasymptomatik,
der Lebensqualität oder unerwünschten Ereignissen,
zeigen auch die bereits veröffentlichten Daten keine
Unterschiede zur Fixkombination Fluticason/Salmeterol.
Bei
Kindern gibt es keine Vergleiche zwischen den verschiedenen
Fixkombinationen.
Nicht
alle Herstellerfirmen kooperationsbereit
Um
in die Nutzenbewertung möglichst alle vorhandenen Studienergebnisse
einbeziehen zu können, recherchierte das IQWiG nicht
nur in Literatur-Datenbanken, sondern auch in öffentlichen
und firmeneigenen Studienregistern und bat Hersteller um Informationen
zu klinischen Vergleichen, deren Ergebnisse nicht oder nur
teilweise öffentlich zugänglich sind. Sowohl die
Firma GlaxoSmithKline (Salmeterol/Fluticason) als auch die
Firma Asche Chiesi (Beclometasondipropionat/Formoterol) schlossen
mit dem IQWiG zu Beginn der Bewertung eine Vereinbarung ab,
in der sie sich bereit erklärten, alle Studien, die sie
mit ihren Präparaten durchgeführt haben, offenzulegen
und bislang unveröffentlichte Daten zur Verfügung
zu stellen. Damit verbunden war auch die Erlaubnis, diese
im Bericht des IQWiG zu dokumentieren. Alle Angaben, die das
IQWiG daraufhin erbat, wurden von den beiden Firmen auch geliefert.
Dagegen
lehnte es die Firma AstraZeneca ab, eine Vereinbarung zur
Übermittlung und Veröffentlichung von Herstellerdaten
zu unterzeichnen. Beim Ergänzungsauftrag war das ebenso
der Fall wie bei der ersten Bewertung. Da der Hersteller auch
keine Liste aller bislang durchgeführten Studien zur
Verfügung stellte, ist unklar, ob alle relevanten Studienergebnisse
in die Bewertung einfließen konnten. Es ist deshalb
nicht auszuschließen, dass die Datenbasis des Berichts
unvollständig ist. Im Zuge der Berichtserstellung stellte
sich auch heraus, dass das Unternehmen bereits bei einer Anfrage
anlässlich der ersten Nutzenbewertung falsche Angaben
gemacht hatte: AstraZeneca hatte verschwiegen, dass zum damaligen
Zeitpunkt zwei weitere Studien bereits abgeschlossen und ausgewertet
waren.
Zum
Ablauf der Berichtserstellung
Die
vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte
das IQWiG Anfang Juni 2008 veröffentlicht und zur Diskussion
gestellt. Unklare Aspekte aus den Stellungnahmen, die zum
Vorbericht beim IQWiG eingingen, wurden bereits Ende Juli
2008 mit den Autoren in einer mündlichen Erörterung
diskutiert. Anschließend wurde der Vorbericht überarbeitet
und als Abschlussbericht im September 2008 an den Auftraggeber
versandt. Ein Wortprotokoll der Erörterung sowie die
schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument
zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert.
Einen
Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere
Ergebnisse des Abschlussberichts gibt folgende Kurzfassung
(PDF, 221 KB).
Kontakt: Tel. 0221-35685-0, info@iqwig.de
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